Digitalfunk BOS Austria
Das derzeit im Bereich des BM.I in Verwendung stehende Funksystem basiert größten Teils noch auf analoger Technologie.
Nur für spezielle Bereiche wurde bereits ein digitales Funksystem eingeführt.
In gleicher Weise haben andere BOS (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, wie Feuerwehr, Rettungsorganisationen)
ähnliche Funknetze für deren Kommunikation in Betrieb.
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Ein weiterer Ausbau des derzeitigen analogen Funksystems ist nicht mehr zielführend. Insbesondere sind keine geeigneten Frequenzen
vorhanden.
Zudem wäre es in höchstem Maße unökonomisch, in eine veraltete Technologie, die keinerlei zukunftsorientierte Planung zulässt,
wesentliche Investitionen zu setzen.
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Das BM.I beabsichtigt mit den Ländern, im Rahmen des Projektes "Digitalfunk BOS-Austria" in den kommenden Jahren die gesamte Funkkommunikation in Österreich auf eine bundesweit überdeckende, digitale Bündelfunktechnik umzustellen. Dieses neue System soll in weiterer Folge allen Blaulichtorganisationen (BOS) wie beispielsweise Bundesheer (Grenzsicherung Schengen-Aussengrenze), Justiz- u. Zollwache, Organisationen der Bundesländer, Rettungswesen, Feuerwehren, etc. zur Verfügung stehen.
Mit dem Land Tirol wurde bereits eine Vereinbarung über die organisationsübergreifende Nutzung des neuen Systems für das
Gebiet des Landes Tirol geschlossen. Auch mit anderen Bundesländern konnten bereits Vereinbarungen abgeschlossen werden.
Mit den restlichen Ländern laufen die Verhandlungen.
Der digitale Funkdienst wird auf dem BOS-Frequenzband (380 MHz bis 400
MHz) betrieben werden.
Dieser digitale Funkdienst wird entsprechend den taktischen, betrieblichen und
sicherheitstechnischen Anforderungen der unterschiedlichen Nutzerorganisationen von einem
Netzbetreiber zur Verfügung gestellt und rund um die Uhr betrieben.
Der Netzbetreiber wurde bereits in einer europaweiten Ausschreibung ermittelt.
Seitens des Auftragsgeber ist beabsichtigt, dem Netzbetreiber diverse Einrichtungen wie Standorte,
Übertragungseinrichtungen, Personal, etc. zur Verfügung zu stellen bzw. die Integration des
Funkdienstes mit bestehenden Einrichtungen des Auftragsgeber zu verlangen.
Auch können solche Einrichtungen von weiteren Organisationen zur Verfügung gestellt werden.
Durch die Einbringung von Eigenleistungen werden notwendige Investitionskosten für den Betreiber gesenkt
und somit die Kosten für die Nutzer möglichst gering gehalten.
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